Schul- und Hausordnung
der Ganztagsvolksschule Campus Gertrude Fröhlich-Sandner
Wir respektieren einander, achten auf andere Menschen und behandeln sie so, wie wir auch selbst behandelt werden möchten.
Die Eltern werden ersucht, die Kinder nur bis zum Schultor zu
bringen.
Nur in Ausnahmefällen dürfen die Kinder zur Klasse begleitet werden.Beim Abholen warten die Abholpersonen vor dem Schultor bzw. in derAula - die Kinder gehen sich alleine in die Garderobe
umziehen.
Die
SchülerInnen dürfen das Gebäude erst ab 7.45 Uhr betreten.
AUSNAHME: SchülerInnen, die zur Frühbetreuung angemeldet sind, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Zeit von 6.30 – 7.30 Uhr. Zwischen 7.30 und 7.45 Uhr ist das
Schultor geschlossen.
Der
Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr.
SchülerInnen, die am Morgen das Schulgebäude einmal betreten haben, dürfen dies ohne ausdrückliche Erlaubnis zwischendurch nicht wieder verlassen. SchülerInnen, die bereits abgeholt
wurden, dürfen nicht mehr in die Betreuung gebracht werden.
Die Abholung
von SchülerInnen vor Unterrichtsschluss(Mo – Do 15.30 Uhr; Fr 12.50 Uhr für erste und zweite Klassen bzw. 13.50 für dritte und vierte Klassen) ist nur aus wichtigen Gründen und unter
folgenden Bedingungen erlaubt:
schriftliche Mitteilung des Erziehungsberechtigten
persönliche Abholung durch den Erziehungsberechtigen.
Kontakte
zu den LehrerInnen sind auf die unterrichtsfreie Zeit zu beschränken (jedoch nicht vor Unterrichtsbeginn oder in den Pausen), und nach einer vorab getroffenen
Terminvereinbarung.
Die
Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder mit den für den jeweiligen Unterricht notwendigen Schulsachen ausgerüstet sind.
Informationsweitergabe (Schule – Eltern; Eltern – Schule) erfolgt über das Mitteilungsheft bzw. die Elternmappe.
Die Schule
haftet nicht für Wertgegenstände, Handys, Geldbeträge, mitgebrachte Spielsachen, etc.
Handys sind ausgeschaltet und in der Schultasche.
Elektronische Spiele sind in der Schule verboten.
Wir
halten im gesamten Gebäude und im Garten Ordnung und achten auf Sauberkeit, insbesondere in den Klassen-, Freizeiträumen, Garderoben und WC-Anlagen.
Die
Erziehungsberechtigten sind für Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen oder mutwillig verursacht werden, ersatzpflichtig.
Roller,
Rollschuhe oder Ähnliches werden im Schulgebäude weder abgestellt noch verwendet. (Öffentliche Rad- und Rollerständer vor dem Gebäude können benutzt werden.)
Wenn ein Kind
krank ist, muss es zu Hause bleiben (Ansteckungsgefahr).
Die Eltern werden ersucht, in der Schule telefonisch Bescheid zu geben.
Tel. 01/4000 DW96153 oder96151