Schul- und Hausordnung der Ganztagsvolksschule Campus Gertrude Fröhlich-Sandner

  •          Wir respektieren einander, achten auf andere Menschen und behandeln sie so, wie wir auch selbst behandelt werden möchten.

     

    ·        Die Eltern werden ersucht, die Kinder nur bis zum Schultor zu bringen. Beim Abholen warten die Abholpersonen vor dem Schultor. Der Windfang ist sowohl vor Unterrichtsbeginn als auch nach Unterrichtsschluss freizuhalten.

     

    ·        Die SchülerInnen dürfen das Gebäude erst ab 7.45 Uhr betreten.

    AUSNAHME: SchülerInnen, die zur Frühbetreuung angemeldet sind, in der Zeit von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr. Zwischen 7.30 Uhr und 7.45 Uhr ist das Schultor geschlossen.

     

    ·        Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr.

     

    ·        SchülerInnen, die das Schulgebäude einmal betreten haben, dürfen es bis zur Abholung bzw. Entlassung zu Unterrichtsschluss nicht wieder verlassen. SchülerInnen, die bereits abgeholt wurden, dürfen nicht mehr in die Betreuung gebracht werden.

     

    ·        Die Abholung von SchülerInnen vor Unterrichtsschluss (Mo-Do 15.30 Uhr; Fr 12.50 Uhr für 1. + 2. Klassen bzw. 13.50 Uhr für 3. + 4. Klassen) ist nur aus wichtigen Gründen, jeweils zum Ende der Einheiten (8.50, 9.50, 10.50, 11.50, 12.50, 13.50, 14.40, 15.30) möglich. Es wird hier kein Unterschied zw. Unterricht- und FZ-Einheit gemacht. Weiters ist es nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • - schriftliche Mitteilung des Erziehungsberechtigten und

    - persönliche Abholung durch den Erziehungsberechtigten.

     

    ·        Kontakte zu den LehrerInnen sind auf die unterrichtsfreie Zeit zu beschränken (jedoch nicht vor Unterrichtsbeginn oder in den Pausen -> Aufsichtspflicht!), nach einer vorab getroffenen Terminvereinbarung.

     

    ·        Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder mit den für den jeweiligen Unterricht notwendigen Schulsachen ausgerüstet sind.

     

    ·        Kommunikation (Schule-Eltern; Eltern-Schule) erfolgt über das Mitteilungsheft, die Elternmappe oder digitale Medien.

     

    ·        Die Schule haftet nicht für Wertgegenstände, Handys, Geldbeträge, mitgebrachte Spielsachen, etc.

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    Handys sind ausgeschaltet und in der Schultasche.

  • auch eine Smart Watch / "Handyuhr" muss während der gesamten Schulzeit (Unterricht und FZ) abgedreht werden und in der Schultasche verbleiben.
  • Aus Datenschutzgründen dürfen keine Fotos oder sonstige Aufnahmen mit dem Handy oder einer Smart Watch am Schulgelände gemacht werden.
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    Elektronische Spiele sind in der Schule nicht gestattet.

     

    ·        Wir halten im gesamten Gebäude und im Garten Ordnung und achten auf Sauberkeit, insbesondere in den Klassen- und Freizeiträumen, Garderoben und WC-Anlagen.

     

    ·        Die Erziehungsberechtigten sind für Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen oder mutwillig verursacht werden, ersatzpflichtig.

     

    ·        Roller, Rollschuhe oder Ähnliches werden im Schulgebäude weder mitgebracht, abgestellt noch verwendet. (Öffentliche Rad- und Rollerständer vor dem Gebäude können benutzt werden).

     

    ·        Wenn ein Kind krank ist, muss es zu Hause bleiben (Ansteckungsgefahr). Die Eltern werden ersucht, telefonisch Bescheid zu geben. Tel: 01/4000/560050 od. 561360.