1.Teil: 11.11. - 22.11.2024
Anmeldung und Datenerhebung an der "Wunschschule". Terminvergabe für die Anmeldung ist ab 09.10.24 (Tag der Wiener Schulen) in der Administration möglich. Dieser Termin findet OHNE Kind statt!
Bis Anfang Februar (noch vor den Semesterferien) bekommen die Eltern die Information über den tatsächlichen Schulplatz durch die Bildungsdirektion per Post übermittelt.
2.Teil: 10.02. - 07.03.2025
Schulreifefeststellung der Kinder, ggf MIKA-D Testung
Dieser Termin findet MIT Kind statt! Ihr Kind braucht an diesem Tag bewegungsfreundliches Gewand, da es auch im Turnsaal sein wird!
Für die Schulreifefeststellung werden nach den Semesterferien (nach Bekanntgabe der tatsächlichen Aufnahme an unserer Schule) ebenfalls Termine vergeben.
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch über die Administration.Bitte rufen Sie sofort nach Erhalt der Bestätigung eines Schulplatzes bei uns (Brief von der Bildungsdirektion) bei uns an, um einen Termin zu vereinbaren!
TEIL 1:
Bei der Datenerhebung sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
TEIL 2:
Bitte drucken Sie sich folgende Formulare, die Sie unten als PDF finden, aus und bringen Sie diese fertig ausgefüllt mit:
Feststellung der Schulreife:
Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch die Schulreifefeststellung statt. Bitte nehmen Sie Ihr Kind daher zur Einschreibung mit in die Schule. Machen Sie sich und Ihrem Kind diesbezüglich keinen Druck. In spielerischer, kindgerechter Form wird eine erfahrene Lehrperson mit Ihrem Kind plaudern, zeichnen und Bewegung machen. Es muss zu diesem Zeitpunkt kein Kind schreiben, lesen oder rechnen können. Es geht in erster Linie um die geistige, körperliche und soziale Kompetenz.
Feststellung der Deutschkenntnisse:
Die Deutschkenntnisse der Kinder werden ebenfalls im Rahmen der Einschreibung überprüft. Sollte ein Kind nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, wird es als „voraussichtlich außerordentlich“ eingestuft und muss zu einer 2. Überprüfung (MIKA-D) kommen. Dazu erhalten Sie bei der Einschreibung einen Termin.
Schulplatzzusage:
Die Datenerhebung darf nur an EINEM Schulstandort erfolgen und bedeutet KEINE Schulplatzzusage an diesem Standort! Die endgültige Entscheidung wird von der Bildungsdirektion Präs. 6/ Schülerstromlenkung gefällt und nicht von den Schulen selbst.