Einschreibung 2023/2024


Die telefonische Terminvereinbarung findet in der 50.KW (12.12. - 16.12.2022) statt.

+431 4000 Durchwahl 561360

campus.nordgfs@schule.wien.gv.at , direktion.902151@schule.wien.gv.at

 

 

 

 

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Kaliumjodid_Foto_Medien_Einverständnis.p
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Info Schulplatzvergabekriterien .pdf
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Datenblatt_Schüleraufnahme_23_24.pdf
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SEPA_Lastschrift.pdf
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Bedarfsmeldung_Tagesbetreuung_23_24.pdf
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Religionserhebung Schulneulinge 23_24 .p
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Infozettel für Eltern_Vorbereitung auf d
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Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung SJ 23/24

Heuer findet die Schuleinschreibung im Zeitraum 16.1. - 27.1.2023 statt.


Bei der Einschreibung sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

1)     Meldenachweis: Einladung zur SchülerInneneinschreibung oder aktuelle Meldebestätigung (Meldezettel)

2)     Geburtsurkunde des Kindes

3)     Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass

4)     e-card

5)     Arbeitsbestätigung

6)     Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs

 

Bitte drucken Sie sich folgende Formulare, die Sie oben als PDF finden, aus und bringen Sie diese fertig ausgefüllt mit:

·         Datenerhebungsblatt (Notfalladresse)

·         Kaliumjodid- und Fotos & Medien-Einverständniserklärung

·         Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung

·         SEPA- Lastschrift

      Religionserhebung Schulneulinge

 

Feststellung der Schulreife:

Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch die Schulreifefeststellung statt. Bitte nehmen Sie Ihr Kind daher zur Einschreibung mit in die Schule. Machen Sie sich und Ihrem Kind diesbezüglich keinen Druck. In spielerischer, kindgerechter Form wird eine erfahrene Lehrperson mit Ihrem Kind plaudern, zeichnen und Bewegung machen. Es muss zu diesem Zeitpunkt kein Kind schreiben, lesen oder rechnen können. Es geht in erster Linie um die geistige, körperliche und soziale Kompetenz.

 

Feststellung der Deutschkenntnisse:

Die Deutschkenntnisse der Kinder werden ebenfalls im Rahmen der Einschreibung überprüft. Sollte ein Kind nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, wird es als „voraussichtlich außerordentlich“ eingestuft und muss zu einer 2. Überprüfung (MIKA-D) kommen. Dazu erhalten Sie bei der Einschreibung einen Termin.

 

Schulplatzzusage:

Die Einschreibung darf nur an EINEM Schulstandort erfolgen und bedeutet KEINE Schulplatzzusage an diesem Standort! Die endgültige Entscheidung wird von der Bildungsdirektion Präs. 6/ Schülerstromlenkung gefällt und nicht von den Schulen selbst.

 

Campus GFS Kindergartenkinder:

Kinder aus unserem Campus-Kindergarten brauchen keinen eigenen Einschreibtermin. Die nötigen Unterlagen werden den Eltern über unsere Administration zugespielt, und die Kinder werden von unseren LehrerInnen, nach Rücksprache mit den KIGA-PädagogInnen, angesehen.

 

 

Sollten Sie, oder Ihr Kind, zum Zeitpunkt des vereinbarten Termins Krankheitssymptome haben, ersuchen wir Sie diesen zu verschieben! Es kann auch nur ein Elternteil, aus Gründen von Covid-19, bei der Schuleinschreibung anwesend sein.